Für Mandanten
Im Regelfall hat Ihr Rechtsanwalt ordentlich für Sie gearbeitet. Es gibt aber auch Fälle, wo er Fehler macht. Anzeichen für einen Anwaltsfehler können zum Beispiel sein:
- Sie haben einen Gerichtsprozess verloren, obwohl Ihr Rechtsanwalt die Erfolgsaussichten für sehr gut gehalten hat bzw. immer (wieder) zu Ihnen gemeint hat: „Alles kein Problem!“
- Ihre Klage wurde abgewiesen, weil Ihr Anspruch zB „verjährt“ und/oder „unsubstantiiert“ und/oder Ihre Klage „unschlüssig“ und/oder ein Vorbringen „verspätet“ gewesen sein soll und/oder mangelnde Aktiv- oder Passivlegitimation vorgelegen wäre; meistens finden sich diese Begriffe dann in der für Sie negativ ausgegangenen Entscheidung wieder.
- Ihr Rechtsanwalt hat für Sie eine Vereinbarung/Vertrag bzw. ein sonstiges Schriftstück verfasst, wo es nunmehr zB bei dessen Durchführung/Abwicklung zu Problemen kommt.
Aber auch im Rahmen der Abrechnung des Honorars passieren immer wieder Fehler,was zu unberechtigten überhöhten Anwaltsrechnungen führt.
Die Problematik ist oft, dass Sie zwar zu wissen glauben, Ihr Rechtsanwalt hätte einen Fehler gemacht, aber dann nicht genau wissen, wo dieser liegt, weil Ihnen dafür meist das spezifische Fachwissen fehlt.
Wir helfen Ihnen diese „Lücke“ zu schließen, also den konkreten Anwaltsfehler zu erkennen und den Ihnen daraus zustehenden (Schadenersatz-)Anspruch in einer messbaren Größe – in der Regel in „Geld“ – auszudrücken und gegenüber Ihrem ehemaligen Rechtsanwalt, wenn nötig auch vor Gericht, durchzusetzen.